Kaltakquise-Mail von kraftgpt.de erhalten? Das haben wir geprüft

Wer in den letzten Wochen eine unaufgeforderte E-Mail mit einem Angebot zur „KI-Sichtbarkeitsanalyse“ von kraftgpt.de (oder der wortgleichen Zweitdomain kraft-gpt.de) erhalten hat, ist nicht allein — auch wir haben eine solche Mail bekommen. Weil wir GEO- und KI-Sichtbarkeit selbst beraten, haben wir das Angebot geprüft: die öffentlich zugänglichen Rechtstexte des Anbieters gelesen, die technische Umsetzung im Netzwerkmitschnitt beobachtet — ohne selbst ein Formular abzuschicken oder eigene Daten preiszugeben. Das Ergebnis in Kurzform:

1. Wer hinter dem Angebot steckt, ist unklar

Das Impressum von kraftgpt.de nennt eine natürliche Person mit Berliner Anschrift als Verantwortlichen. Die AGB und die Datenschutzseiten desselben Auftritts widersprechen dem: Vertragspartner ist dort die ULTEH LLC, Sitz Sheridan, Wyoming, USA. Nach § 5 DDG muss ein Diensteanbieter eindeutig und vollständig identifizierbar sein; dieser Widerspruch zwischen Impressum und Vertragsdokumenten erfüllt das aus unserer Sicht nicht. (Die Anschrift in Sheridan ist als Registered-Agent-Adresse in den USA weit verbreitet — allein daraus lässt sich nichts über die Seriosität des konkreten Unternehmens ableiten.)

2. Die Akquise-Mail hat aus unserer Sicht rechtliche Mängel

E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nach unserer Einschätzung unzulässig — auch im B2B-Bereich. Die Mail nannte weder Rechtsträger noch Anschrift des werbenden Unternehmens. Unsere Domain war zudem nicht durch eine eigene Anfrage bekannt, was dafür spricht, dass die Adresse aus einer anderen Quelle stammt — nach Art. 14 DSGVO wäre diese Herkunft auf Nachfrage innerhalb eines Monats mitzuteilen.

3. Die beworbene Kennzahl ist methodisch nicht haltbar

Das Angebot wirbt mit „92 % verbesserter Sichtbarkeit innerhalb von 30 Tagen“ — ohne Angabe von Stichprobengröße, Modellversion oder Erhebungsmethode. Nach unserer technischen Einschätzung wird dabei über Modell-APIs gemessen, die ohne Websuche, Nutzerkontext oder Personalisierung antworten — das misst im Wesentlichen, was ein Sprachmodell aus seinen Trainingsdaten wiedergibt, nicht die Antwort, die ein Einkäufer in einem echten KI-Chat mit aktivierter Suche bekommt. Der Anbieter selbst weist an anderer Stelle darauf hin, dass sich die zugrunde liegenden Modelle ohne Vorankündigung ändern — sodass sich eine Verbesserung kaum einer bestimmten Maßnahme zuordnen lässt.

4. Datenschutzrechtlich fällt besonders die Modellauswahl auf

Zu den verwendeten Systemen zählt auch DeepSeek. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat DeepSeek im Juni 2025 wegen unzureichender Übermittlungsgrundlage nach China bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Wer personenbezogene Angaben — etwa bei Personenmarken die Domain selbst — an eine chinesische DeepSeek-API überträgt, ist rechtlich riskant; das Risiko trägt dabei in erster Linie, wer den Dienst beauftragt.

Unser Rat, falls Sie so eine Mail bekommen

Nicht auf Formulare oder „Jetzt starten“-Links klicken — das erzeugt einen Lead und übermittelt Ihre Domain und E-Mail-Adresse an einen Anbieter mit ungeklärter Verantwortlichkeit. Ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO an die im Impressum genannte Adresse ist kostenlos und dokumentiert den Vorgang.


KI-gestützt erstellt von CONTIC (EU AI Act Art. 50) · sachliche Einordnung auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen (Stand 12.08.2026), keine Rechtsberatung. Quellen: kraftgpt.de/Impressum, /terms-and-conditions, /data-processing, /technology, /pricing sowie die Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 27.06.2025.

Hinweis in eigener Sache: CONTIC bietet selbst Beratung zu KI-Sichtbarkeit (GEO) an und ist damit Mitbewerber des hier besprochenen Anbieters. Die obige Einordnung stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen des Anbieters selbst; sie dient nicht der Bewerbung eigener Leistungen.

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