Statement eines Datenschutzbeauftragten einer Hochschule zum Thema „Zoom in der Lehre“.
Wie Sie ja wissen, setzen wir vor allem im Lehrbetrieb aber auch für Gremiensitzungen seit einiger Zeit Zoom ein. Vor der Einführung wurde genau geprüft in wie weit Zoom konform zur DSGVO ist oder nicht.
Kurz zusammengefasst sind wir zum Ergebnis gekommen, dass Zoom durchaus DSGVO-konform ist, wenn man es entsprechend konfiguriert und nutzt (z.B. keine Meetings ohne Password um „Zoom-Bombing“ zu verhindern).
Deshalb wurde unsere hochschulweite Zoom-Installation so eingerichtet, dass Funktionen, die datenschutzrechtlich bedenklich sind, von vornherein deaktiviert wurden. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt z.B. auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke einer Kölner Medienrechtskanzlei in seiner gestern auch Youtube veröffentlichten Stellungnahme:
https://www.youtube.com/watch?v=lh3upBmK9xA
Zoom stand in vergangenen Wochen stark in der Kritik – teilweise sicher auch nicht ganz unberechtigt. Allerdings sehen wir deutlich, dass die Firma gemeldete Probleme ernst nimmt und größtenteils schon Abhilfe geschaffen hat bzw. gerade daran arbeitet.
Zum Schluss noch eine Bitte: Wenn Sie Zweifel haben oder unsicher sind, was den Einsatz von Zoom geht, dann wenden Sie sich bitte direkt an uns.